
Tag der Menschenrechte: Religionsfreiheit zwischen Überzeugung, Vielfalt und Verantwortung
Ein interreligiöser Abend für Menschenrechte, Religionsfreiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Was glaubst du? Was glaub ich? Was verbindet uns?
Religion, Gewissen und die Freiheit, verschieden zu sein. Artikel 18 schließt das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein.
Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 18 verankert die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts, die eigene Religion oder Weltanschauung zu wechseln und sie allein oder gemeinsam mit anderen zu leben.
Ein Abend u.a. von und mit Berliner Forum der Religionen, die Lange Nacht der Religionen und die Friedenskirche Charlottenburg


