Gemeindeleitung
Die Gemeindeleitung ist für die Abwicklung des laufenden Geschäftes der Gemeinde verantwortlich. Sie setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung als dem höchsten beschlussfassenden Gremium um. Die Aufgaben werden bestimmt nach der Gemeindeordnung. Hiernach werden die Aufgaben wie folgt definiert:
§ 8 Aufgaben der Gemeindeleitung
1. Die Gemeindeleitung fördert Leben und Aufgaben der Gemeinde insbesondere durch geistliche Impulse, Planung, Koordination und Verwaltung. Hierzu werden den einzelnen Mitgliedern der Gemeindeleitung, ggf. unter Hinzuziehung anderer Gemeindemitglieder, besondere Verantwortungen für die Dienstbereiche und Aufgaben übertragen.
2. Zu den Aufgaben der Gemeindeleitung gehören insbesondere die
Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Durchführung der ihr übertragenen Beschlüsse der Mitgliederversammlungen
Errichtung und Unterstützung der Gemeindegruppen und Arbeitsbereiche, Einrichtung von Dienstgruppen
Reflektion der Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter
Ausübung des Hausrechtes
regelmäßige Berichterstattung über ihre Arbeit und die der Gemeindegruppen und Dienstbereiche, sowie die Erstellung eines Jahresberichtes
Beschlussfassung über außerplanmäßige Ausgaben, wenn sie unvorhersehbar, notwendig und dringend sind
Verwaltung des Gemeindevermögens und Aufstellung des Haushaltsplanes, dessen Durchführung und die Vorlage der Jahresrechnung
Führung des Mitgliederverzeichnisses
an anderer Stelle in dieser Ordnung genannten Aufgaben
Nach der Ergänzungswahl im November 2020 besteht die Gemeindeleitung derzeit aus den folgenden Personen:
Hendrik Kissel, Pastor und Ältester
Friedbert Baer, Ältester
Frank Spielmann, Ältester
Julia Grundmann
Annette Langner
Daniel Orth